Gründung des Vereins

In einer Versammlung am 29.12.1913 gründeten die 13 Personen für ambulante Pflege (unter ihnen geistlicher Rat und Stadtpfarrer Geßl, Abgeordneter Simon Eisenmann, königlicher Hofrat und Bürgermeister Wüst, Drittordensdirektor Pater Canisius) einen neuen Verein mit dem Namen "Hauskrankenpflegeverein Rosenheim und Umgebung" mit Sitz in Rosenheim. Er sollte weiter von den Drittordensschwestern versehen werden. Das bereits in Rosenheim tätige Personal sollte übernommen werden, das gesamte Vermögen der bisherigen Zweigstelle sollte an den neuen Verein übergehen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Man wählte sofort einen Übergangsvorstand, dem Pfarrer Geßl als Vorsitzender angehörte.

 

Am 22.05.1914 fand die erste Mitgliederversammlung des neuen Vereins im Vinzenziushaus statt, wo

  1. die Satzung, erarbeitet von Stadtpfarrer Geßl, dem Abgeordneten Simon Eisenmann, Bürgermeister Hofrat Wüst, Oberamtsrichter Hahn und Kommerzienrat Senft verabschiedet und
  2. die Vorstandschaft gewählt wurde.

 

Die Eintragung im Vereinsregister des Königlichen Amtsgerichts Rosenheim (VR50) erfolgte am 10.07.1914. Damit erhielt der Verein seine volle  Rechtsfähigkeit.

Die 1914 beschlossenen Statuten gelten mit geringfügigen Änderungen (1915, 1937, 1939, 1947, 1954, 1969, bis zur Neufassung 1978) und einer größeren Überarbeitung 1999 und 2005. Mitglied des Vereins kann, für die damalige Zeit der Abschottung erstaunlich, "jedermann ohne Unterschied der Konfession werden."

 

Auszüge aus der heute geltenden Fassung der Satzung:

 

"Zweck des Vereins ist es, allen Mitgliedern bei Krankheit und Alter das Verbleiben in der angestammten Umgebung zu ermöglichen. Dies geschieht insbesondere durch ambulante Hauskrankenpflege im weitesten Sinn bis hin zur
hauswirtschaftlichen Versorgung und teileiser Übernahme der Familie und des Haushalts bei auftretenden Notständen. Die Pflege geschieht durch katholische Ordensschwestern und vorwiegend examinierte weltliche Pflegekräfte. Bei der Einstellung von Pflegekräften ist neben der fachlichen Qualifikation besonders auf die Eignung zur Mitarbeit in unserem Verein zu achten. Zur persönlichen Eignung zählen christliche Grundüberzeugungen, über das Übliche hinausgehende Hilfsbereitschaft, ausgeprägte Zuwendungsfähigkeit mit liebevoller Fürsorge hilfsbedürftigen Menschen gegenüber und uneingeschränkte Teamfähigkeit. Zu pflegen sind alle Mitglieder und im Rahmen freier Kapazitäten auch sonstige Hilfsbedürftige ohne Rücksicht auf Religion, Konfession oder Weltanschauung. Für die Pflege werden Gebühren in einem schriftlich abzuschließenden Pflegevertrag vereinbart. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den mit Krankenkassen, Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern jeweils vereinbarten oder bei Privatpatienten den om Verein festgelegten Vertragssätzen. Bedürftigen Selbstzahlern können die Gebühren ganz oder teilweise erlassen werden. Selbstzahler sind Pflegebedürftige, für die kein Kostenträger eintritt oder bei denen der Pflegeaufwand über der Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers liegt.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins ergeben sich aus den Beiträgen der Mitglieder, Pflegegebühren, Mieteinnahmen, Zuwendungen, Zuschüssen und Spenden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden."

Hauskrankenpflegeverein

Rosenheim e. V.

 

Freiherr-vom-Stein Str. 16

83022 Rosenheim

 

Tel:  08031-13230

Fax: 08031-408351

 

Bürozeit

Mo - Fr 8:00 bis 15:00 Uhr

Sie erreichen uns persönlich oder telefonisch zu unseren Bürozeiten und in pflegerischen Notfällen 24 Stunden rund um die Uhr über unsere Anrufweiterleitung.

Unser neuer Flyer
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