Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung § 1 SGB XI
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hauswirtschaft im Rahmen der Grundpflege und pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden nach Zeitleistung je 5 Minuten abgerechnet.
- Zusätzlich buchbare Leistungen wie Vorratseinkauf und Besorgung können hinzugebucht werden.
- Bei allen Leistungen wird zusätzlich eine Anfahrtspauschale abgerechnet.