Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung § 120 SGB XI

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie allgemeine Grundpflege, Duschen, Mundpflege, Haarwäsche, Rasur etc.
  • Hauswirtschaft im Rahmen der Grundpflege 
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Diese Leistungen werden nach Zeitleistung je 5 Minuten abgerechnet.
  • Bei allen Leistungen wird zusätzlich eine Anfahrtspauschale abgerechnet
  • Für alle Pflegegrade erfolgt die Abrechnung direkt mit den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen.
  • Alle Leistungen können auch ohne Pflegegrad als Privatleistung gebucht werden.
Hauskrankenpflegeverein Rosenheim e.V. – Fürsorglich an Ihrer Seite