Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung § 120 SGB XI

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hauswirtschaft im Rahmen der Grundpflege und pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden nach Zeitleistung je 5 Minuten abgerechnet. 
  • Zusätzlich buchbare Leistungen wie Vorratseinkauf und Besorgung können hinzugebucht werden.
  • Bei allen Leistungen wird zusätzlich eine Anfahrtspauschale abgerechnet.
Hauskrankenpflegeverein Rosenheim e.V. – Fürsorglich an Ihrer Seite