Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung § 1 SGB XI

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hauswirtschaft im Rahmen der Grundpflege und pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden nach Zeitleistung je 5 Minuten abgerechnet. 
  • Zusätzlich buchbare Leistungen wie Vorratseinkauf und Besorgung können hinzugebucht werden.
  • Bei allen Leistungen wird zusätzlich eine Anfahrtspauschale abgerechnet.