Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung von finanzieller Unterstützung bei Ihrer Pflege bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Zum 1.1.2017 wurden die bisher verwendeten Pflegestufen 0-3 von den Pflegegraden 1-5 abgelöst.
Bei der Einstufung in die Pflegegrade werden sechs Lebensbereiche beurteilt:
Anhand eines Beurteilungskataloges mit diesen sechs sogenannten Modulen wird eine Punktzahl (0-100) errechnet. Anhand dieser Punktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf
und außerdem auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse (bisher in der Regel 104 Euro, in besonderen Fällen 208 Euro). Damit können sie zum Beispiel an unserer Betreuungsgruppe teilnehmen.
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2-5 erhalten zusätzlich noch folgende Leistungen:
Hier sehen Sie Pflegegeld und Sachleistungen auf einen Blick:
Pflegegrad |
Pflegegeld bis 31.12.2023 |
Pflegegeld ab 01.01.2024 |
Sachleistungen bis 31.12.2023 |
Sachleistungen ab 01.01.2024 |
Pflegegrad 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Pflegegrad 2 |
316 € |
332 € | 724 € |
761 € |
Pflegegrad 3 |
545 € |
573 € | 1.363 € |
1.432 € |
Pflegegrad 4 |
728 € |
765 € | 1.693 € |
1.778 € |
Pflegegrad 5 |
901 € |
947 € | 2.095 € |
2.200 € |
Entlastungsbeitrag | für alle Pflegegrade | 125 € | ||
Kurzzeitpflege | jährlich | 1.774 € | ||
Verhinderungspflege | jährlich | 1.612 € |
Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss nach § 37 SGB XI regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Zur eigenen Berechnung eines eventuell möglichen Pflegegrades können Sie den
Pflegegradrechner der Seite "Wohnen im Alter" nutzen.
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