Leistungen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung von finanzieller Unterstützung bei Ihrer Pflege bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Zum 1.1.2017 wurden die bisher verwendeten Pflegestufen 0-3 von den Pflegegraden 1-5 abgelöst.

 

Bei der Einstufung in die Pflegegrade werden sechs Lebensbereiche beurteilt:

  • Mobilität
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt

Anhand eines Beurteilungskataloges mit diesen sechs sogenannten Modulen wird eine Punktzahl (0-100) errechnet. Anhand dieser Punktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt.

 

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen    Anforderungen an die pflegerische Versorgung

 

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf

  • Pflegeberatung und Beratung in der eigenen Häuslichkeit
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis 40 Euro
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Pauschaler Wohngruppenzuschlag
  • Pflegekurse für Angehörige

und außerdem auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse (bisher in der Regel 104 Euro, in besonderen Fällen 208 Euro). Damit können sie zum Beispiel an unserer Betreuungsgruppe teilnehmen.

 

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 2-5 erhalten zusätzlich noch folgende Leistungen:

  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  • Pflegesachleistungen
  • Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistung
  • Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
  • Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
  • Kurzzeitpflege
  • Vollstationäre Pflege
  • Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen

 

Hier sehen Sie Pflegegeld und Sachleistungen auf einen Blick:

 

Pflegegrad

Pflegegeld

bis 31.12.2023

Pflegegeld

ab 01.01.2024

Sachleistungen 

bis 31.12.2023

Sachleistungen 

ab 01.01.2024

Pflegegrad 1 0 0 0 0

Pflegegrad 2

316 €

332 € 724 €

761 €

Pflegegrad 3

545 €

573 € 1.363 €

1.432 €

Pflegegrad 4

728 €

765 € 1.693 €

1.778 €

Pflegegrad 5

901 €

947 € 2.095 €

2.200 €

Entlastungsbeitrag für alle Pflegegrade 125 €    
Kurzzeitpflege jährlich 1.774 €    
Verhinderungspflege jährlich 1.612 €    

 

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss nach § 37 SGB XI regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen.

  • bei Pflegegrad 2 und 3 einmal jährlich
  • bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

 

Zur eigenen Berechnung eines eventuell möglichen Pflegegrades können Sie den

Pflegegradrechner der Seite "Wohnen im Alter" nutzen.

Hauskrankenpflegeverein

Rosenheim e. V.

 

Freiherr-vom-Stein Str. 16

83022 Rosenheim

 

Tel:  08031-13230

Fax: 08031-408351

 

Bürozeit

Mo - Fr 8:00 bis 15:00 Uhr

Sie erreichen uns persönlich oder telefonisch zu unseren Bürozeiten und in pflegerischen Notfällen 24 Stunden rund um die Uhr über unsere Anrufweiterleitung.

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